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Artikel 1 ADR - Beförderung von Silan-Peroxid-Produkten - Widerruf

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.9.1994

Artikel 1

Die Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Silan-Peroxid-Produkten (BGBl. Nr. 402/1990) ist aufgrund der mit 1. Jänner 1993 in Kraft getretenen Änderungen der Anlage A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) *1) obsolet und nach Herstellung des beiderseitigen Einvernehmens mit diesem Tag widerrufen worden.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 164/1993

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