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§ 3 SchIV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.6.1993

Maßgebliche Verkehrsbelastung

§ 3

Grundlage für die Berechnung der Beurteilungspegel sind die längenbezogenen Schalleistungspegel der jeweiligen Strecken (-teile). Diese sind unter Berücksichtigung der im Betriebsprogramm festgelegten Daten und unter Bedachtnahme auf mittel- und langfristige technische und verkehrliche Entwicklungen zu ermitteln.

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