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§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn – Anschlußstelle Flachauwinkel/Süd im Bereich der Gemeinde Flachau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.3.1993

Die Anschlußstelle Flachauwinkel/Süd der A 10 Tauern Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Flachau wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt bei km 74,20 der A 10 Tauern Autobahn und stellt über ihre Zu- bzw. Abfahrtsrampe die Verbindung mit dem Gemeindestraßennetz her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- bzw. Abfahrtsrampe aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Flachau aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:1000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2026

Gesetzesnummer

10012244

Dokumentnummer

NOR12153702

alte Dokumentnummer

N9199326671J

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