vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der S 16 Arlberg Schnellstraße – Halbanschlußstelle Dalaas/West im Bereich der Gemeinden Dalaas und Innerbraz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.12.1993

Die Halbanschlußstelle Dalaas/West der S 16 Arlberg Schnellstraße wird im Bereich der Gemeinden Dalaas und Innerbraz wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Halbanschlußstelle liegt bei km 43,270 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampe die Verbindung zur Landesstraße L 97 Klostertaler Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßenrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei den Gemeinden Dalaas und Innerbraz aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BS-9315/10 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2026

Gesetzesnummer

10012234

Dokumentnummer

NOR12153663

alte Dokumentnummer

N9199318439L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte