§ 23
Der EG-Eichstempel besteht aus dem Eichzeichen (gleichzeitig Sicherungszeichen) und dem Jahreszeichen. Diese haben folgendes Aussehen:
- 1. Das Eichzeichen für die EG-Ersteichung besteht aus einem stilisierten „e“. Es enthält in der oberen Hälfte das Kennzeichen „A“ sowie in der unteren Hälfte die Ordnungszahlen der prüfenden Eichbehörde gemäß § 19 Abs. 2 Z 2:
- 2. Das Jahreszeichen für die EG-Ersteichung besteht aus den beiden letzten Ziffern des Jahres der Eichung (JJ) in einer sechseckigen Umrandung:
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 274/2006)
Zusatzdokumente: image001, image002
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