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Artikel 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 22 Donauufer Autobahn im Bereich der Stadt Wien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.9.1992

Artikel 1

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 22 Donauufer Autobahn - Anschlußstellen IAKW und Reichsbrücke wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt:

Die bereits unter Verkehr stehenden Rampensysteme der beiden Anschlußstellen werden durch die neu herzustellenden bzw. teilweise umzubauenden Rampen 100I, 200I, 300I und 400I sowie 300R, 600R und 700R abgeändert.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 11.302 A im Maßstab 1:1000) zu ersehen.

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2026

Gesetzesnummer

10012157

Dokumentnummer

NOR12153153

alte Dokumentnummer

N9199222203J

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