§ 0
ADR - Beförderung von magazinierten Treibkartuschen - Widerruf
Kurztitel
ADR - Beförderung von magazinierten Treibkartuschen - Widerruf
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 522/1991
Inkrafttretensdatum
04.10.1991
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von magazinierten Treibkartuschen für Bolzensetzgeräte zur Direktbefestigung als Gegenstände der Klasse 1b, Ziffer 2c ADR, Zünder mit kleiner Ladung
StF: BGBl. Nr. 522/1991
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
