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Artikel 1 ADR - Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen - Widerruf

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.7.1991

Artikel 1

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern (BGBl. Nr. 174/1980) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, Zl. 151 051/1-I/5-90, vom 11. Juli 1990 seitens der Republik Österreich widerrufen.

Die für das ADR zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland hat am 4. April 1991 diese Vereinbarung ebenfalls widerrufen; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

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