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Luftverkehrsabkommen (Saudi-Arabien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1990

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Saudi-Arabien)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Saudi-Arabien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 195/1990

Inkrafttretensdatum

01.03.1990

Langtitel

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES SAUDI-ARABIEN

StF: BGBl. Nr. 195/1990

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Art. 19 erfolgte am 30. Juni 1989 bzw. 6. Jänner 1990; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 19 mit 1. März 1990 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreiches Saudi-Arabien,

In diesem Abkommen in der Folge die Vertragschließenden Parteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *1),

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Haben folgendes vereinbart:

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949

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