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Luftverkehrsabkommen (Saudi-Arabien)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Saudi-Arabien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 195/1990
Inkrafttretensdatum
01.03.1990
Langtitel
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES SAUDI-ARABIEN
StF: BGBl. Nr. 195/1990
Ratifikationstext
Der Notenwechsel gemäß Art. 19 erfolgte am 30. Juni 1989 bzw. 6. Jänner 1990; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 19 mit 1. März 1990 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreiches Saudi-Arabien,
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragschließenden Parteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *1),
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949
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