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Artikel 1 ADR - Verpackung von Stoffen der Z 3(a) der Kl. 1a - Widerruf

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.3.1990

Artikel 1

Die Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Randnummer 2010 des ADR über die Verpackung von Stoffen der Ziffer 3(a) der Klasse 1a *1) wurde mit Schreiben vom 30. November 1989, Zl. DGB 13/3/002, DGB 13/3/066, seitens des Vereinigten Königreiches widerrufen.

Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat den Eingang des Widerrufes am 11. Dezember 1989 bestätigt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten. _____________________________________________________________________ *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 489/1977

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