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Artikel V Luftverkehrsabkommen – Ergänzung (BR Jugoslawien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.4.1992

Artikel V

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragschließenden Parteien einander durch Notenwechsel darüber informiert haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten gemäß den jeweiligen verfassungsmäßigen Verfahren beider Länder erfüllt worden sind.

Geschehen zu Dürnstein in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache am 29. September 1988.

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2019

Gesetzesnummer

10011909

Dokumentnummer

NOR12151944

alte Dokumentnummer

N9199010501U

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