vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 142 Obernberger Straße im Bereich der Gemeinde Moosbach

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.

Stichworte