vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn – Anschlußstelle Schachenwald-Freizeitzentrum (Vollanschluß) im Bereich der Marktgemeinde Unterpremstätten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.4.1989

Die Anschlußstelle Schachenwald-Freizeitzentrum (Vollanschluß) wird im Bereich der Marktgemeinde Unterpremstätten wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellenden Rampen zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlußstelle zu einem Vollanschluß liegen zwischen km 4,85 und km 5,15 der bestehenden A 9 Pyhrn Autobahn und stellen als Zu- bzw. Abfahrtsstraßen die Verbindung mit L 397 Grabenfelder Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf dieser Zu- bzw. Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Unterpremstätten aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A 9/46-1a im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsstraße

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2026

Gesetzesnummer

10011891

Dokumentnummer

NOR12151677

alte Dokumentnummer

N9198912543H

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte