Nachprüfung von Eichungen
§ 31
Ergibt die Überprüfung, daß eine Angabe im Eichschein auf einer fehlerhaften Messung oder Berechnung beruht, sodaß die in § 14 angegebenen Fehlergrenzen nicht eingehalten werden, ist die Eichung zu wiederholen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)