Tragfähigkeit
§ 27
Die Tragfähigkeit wird gemäß § 23 berechnet und gegebenenfalls in die Rubrik 22 des Eichscheines eingetragen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Tragfähigkeit
§ 27
Die Tragfähigkeit wird gemäß § 23 berechnet und gegebenenfalls in die Rubrik 22 des Eichscheines eingetragen.
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