vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 9 Pyhrn Autobahn im Bereich der Gemeinden Inzersdorf im Kremstal und Schlierbach

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.6.1987

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 9 Pyhrn Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Inzersdorf im Kremstal und Schlierbach wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei AB-km 14,50 von der mit Verordnung vom 2. August 1978, BGBl. Nr. 438, festgelegten Trasse ab, verläuft in der Folge östlich derselben über die Anschlußstelle Inzersdorf und bindet bei AB-km 20,00 wieder in die bereits verordnete Trasse ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Trasse einschließlich der Anschlußstelle Inzersdorf mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen zur B 138 Pyhrnpaß Straße aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Inzersdorf im Kremstal und Schlierbach aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 8 im Maßstab 1 : 5 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung wird die Verordnung vom 2. August 1978, BGBl. Nr. 438, von AB-km 14,50 bis AB-km 20,00 abgeändert.

Schlagworte

BGBl. Nr. 438/1978, Zufahrtsstraße

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2026

Gesetzesnummer

10011693

Dokumentnummer

NOR12150755

alte Dokumentnummer

N9198710074X

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte