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§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 23 Autobahn Südosttangente Wien im Bereich der Stadt Wien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.2.1987

Die Verbindungsrampe B 3 b - A 23 im Knoten Kaisermühlen der A 23 Autobahn Südosttangente Wien wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt:

Die neuherzustellende Verbindungsrampe beginnt bei Proj.km 0,0 an der Rampe IX (von der B 3 b zum Verteilerkreis Kaisermühlen) des Knotens Kaisermühlen und bindet bei Proj.km 0,787 (AB-km 5,32) direkt in die bereits bestehende Trasse der A 23 Autobahn Südosttangente Wien ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Verbindungsrampe aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik sowie beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2026

Gesetzesnummer

10011681

Dokumentnummer

NOR12150768

alte Dokumentnummer

N9198710087X

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