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§ 15 Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Velden/West (Vollausbau) im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörthersee

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.1.1987

Die Anschlußstelle Velden/West der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörthersee wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellenden Rampen zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlußstelle zu einem Vollanschluß liegen einschließlich des geringfügigen Umbaues einer bereits bestehenden Rampe zwischen km 345,860 und km 346,625 der bestehenden A 2 Süd Autobahn und binden in die bereits bestehende Zu- und Abfahrtsstraße zur B 83 Kärntner Straße ein.

Im einzelnen ist der Verlauf dieser Rampen einschließlich der bestehenden Zu- und Abfahrtsstraßen der Anschlußstelle Velden/West aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Velden am Wörthersee aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. AB 35 214 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenteile Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsstraße

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2026

Gesetzesnummer

10011679

Dokumentnummer

NOR12150770

alte Dokumentnummer

N9198710089X

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