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Abkommen zwischen Österreich und Zypern über den internationalen Straßenverkehr

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1984

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Zypern über den internationalen Straßenverkehr

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Zypern über den internationalen Straßenverkehr

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 380/1984

Typ

Vertrag – Zypern

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1984

Unterzeichnungsdatum

28.09.1983

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ZYPERN ÜBER DEN INTERNATIONALEN STRASSENVERKEHR

StF: BGBl. Nr. 380/1984 (NR: GP XVI RV 193 AB 237 S. 40 . BR: AB 2822 S. 445 )

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Abgabe der gemäß Art. 13 Abs. 1 des Abkommens vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 13 Abs. 1 am 1. November 1984 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Zypern,

in dem Wunsche, den internationalen Straßenverkehr zwischen ihren beiden Staaten, im Transit durch ihre Hoheitsgebiete sowie von und nach Drittländern zu erleichtern,

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2019

Gesetzesnummer

10011582

Dokumentnummer

NOR11011847

alte Dokumentnummer

N9198413851T

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