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Artikel 17 Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.8.1982

ARTIKEL 17

Artikel 17

Straßenbezeichnungstafeln

Die Zeichen, die die Straßen mit Zahlen, Buchstaben oder einer Kombination von Zahlen und Buchstaben oder mit einem Namen bezeichnen, enthalten diese Angaben in einem Rechteck oder in einem wappenförmigen Rahmen. Die Vertragsparteien, die ein System der Straßenklassifizierung haben, können jedoch das Rechteck durch ein Klassifizierungssymbol ersetzen.

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