Artikel 1
Auf die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Expreßstückgut zwischen einem Gemeinschaftsbahnhof und einem Bahnhof der österreichischen Eisenbahnen findet das für den Binnenverkehr der österreichischen Eisenbahnen geltende Beförderungsrecht Anwendung.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2019
Gesetzesnummer
10011483
Dokumentnummer
NOR12148441
alte Dokumentnummer
N9197643179L
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