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ARTIKEL 17 Luftverkehrsabkommen (Türkei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.12.1974

ARTIKEL 17

Inkrafttreten

Dieses Abkommen und sein Anhang treten nach Erfüllung der verfassungsmäßigen Erfordernisse durch jeden Vertragschließenden Teil am Tage des diplomatischen Notenwechsels in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die unterfertigten Bevollmächtigten, von ihren Regierungen hiezu gehörig ermächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.

Geschehen zu Wien, am 31. Oktober 1967 in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2019

Gesetzesnummer

10011465

Dokumentnummer

NOR40055702

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