ARTIKEL 13
Übereinstimmung mit multilateralen Übereinkommen
Dieses Abkommen und sein Anhang werden in der Weise abgeändert, daß sie jedem multilateralen Übereinkommen, welches für beide Vertragschließenden Teile verbindlich ist, entsprechen.
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2019
Gesetzesnummer
10011465
Dokumentnummer
NOR40055697
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