Artikel 17
Inkrafttreten
Diese (Anm.: richtig: Dieses) Abkommen tritt zu dem auf diplomatischem Wege festgelegten Zeitpunkt in Kraft.
Zu URKUND dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Urschrift zu Entebbe am 26. November 1970 in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
29.08.2019
Gesetzesnummer
10011462
Dokumentnummer
NOR12148289
alte Dokumentnummer
N9197443027L
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