§ 3
Das Dienstabzeichen ist vom Organ der Straßenaufsicht auf der linken Brustseite sichtbar zu tragen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 3
Das Dienstabzeichen ist vom Organ der Straßenaufsicht auf der linken Brustseite sichtbar zu tragen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)