ARTIKEL 18
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt sechzig (60) Tage nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in Valetta, am 6. Juni 1973 in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen verbindlich sind.
Zuletzt aktualisiert am
29.08.2019
Gesetzesnummer
10011450
Dokumentnummer
NOR12148137
alte Dokumentnummer
N9197342931L
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