§ 0
Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Finnland)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Finnland)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 257/1969
Typ
Vertrag – Finnland
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
04.07.1969
Unterzeichnungsdatum
04.06.1969
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Finnland über den Fluglinienverkehr zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus
StF: BGBl. Nr. 257/1969
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Finnland,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
27.08.2019
Gesetzesnummer
10011404
Dokumentnummer
NOR11011669
alte Dokumentnummer
N9196914142T
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