Artikel 14
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt dreißig Tage nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
Geschehen zu Wien, am 4. Juni 1969 in doppelter Ausfertigung in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
27.08.2019
Gesetzesnummer
10011404
Dokumentnummer
NOR12147629
alte Dokumentnummer
N9196942552L
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