ARTIKEL 17
ANPASSUNG AN MULTILATERALE ABKOMMEN
Das vorliegende Abkommen und dessen Anhang werden in der Weise geändert, daß sie jedem multilateralen Abkommen über die Zivilluftfahrt, durch das die beiden Vertragschließenden Teile gebunden werden, entsprechen.
Zuletzt aktualisiert am
26.08.2019
Gesetzesnummer
10011387
Dokumentnummer
NOR12147419
alte Dokumentnummer
N9196742422L
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