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Anlage9a KDV 1967

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.1.2013

Anlage 9a (§ 63c)

Tarife-Ersterteilung

Anlage9a

(Anm.: Anlage 9a ist als PDF dokumentiert.

Die Novellierungsanweisung Z 21 der Novelle BGBl. II Nr. 471/2012 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:

21. In der Anlage 9a werden die Bezeichnungen „B+E“ durch „BE“ und „C+E“ durch „CE“ ersetzt.)

Zusatzdokumente: II_376_2002_Anlage_9a 

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