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Anlage 1d KDV 1967

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.3.1995

Anlage 1d

(§ 8 Abs. 1a)

Messung des Nahfeldpegels des Betriebsgeräusches

Hinsichtlich der Meßbedingungen, der Betriebsbedingungen während der Messung und der Auswertung der Messung gelten die Bestimmungen der Anlage 1c.

(Anm.: Beispiele der Meßanordnung ist als PDF dokumentiert.)

Zusatzdokumente: 214_1995_Anlage_1d 

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