Anlage 10g
LEHRPLAN
für die praktische Ausbildung
für die Klassen C sowie C und E
Abschnitt | Schwerpunkt | Ort | Inhalt |
Vorbereitung | Überprüfungen vor Fahrtantritt. Inbetriebnahme des Kraftwagen (Zuges) | Wo der Kraftwagen (Zug) abgestellt ist. | Rundgang- und Innenkontrollen. Fahrtschreiber kontrollieren, Schaublatt beschriften und einlegen. Startvorgang vorbereiten und durchführen. |
Vorschulung | Vertrautmachen mit den Bedienungseinrichtungen des Kraftwagens, sowie Training zur Fahrzeugbeherrschung | Verkehrsfreie oder zumindest verkehrsarme Flächen für Rangierübungen und dergleichen. | Kennenlernen der Unterschiede in der elementaren Fahrzeugbeherrschung zwischen PKW und LKW bzw. Sattelkraftfahrzeug. Absolvierung verschiedener Stationen. |
Grundschulung | Verkehrsgerechte Benützung der Fahrbahn mit einem LKW bzw. Sattelkraftfahrzeug. | Verkehrsarme Straßen. | Sichere Spurwahl unter Berücksichtigung des Raumbedarfs. Festigen des Blicktrainings gemäß Lehrplan B. Zusätzlich verstärktes Blicktraining der Sicherungs- und Kontrollblicke sowie des peripheren Sehens. |
Hauptschulung | Auf- und Ausbau der Straßen, Tages- und Partnerkunde | Straßen mit stärkerem Verkehr. | Zielklares Bewegen. Blickfiltertraining und kommentiertes Fahren. |
Perfektionsschulung | Training der jeweils geeignetsten Verkehrstaktik. | Alle vom Standort aus erreichbaren Verkehrsräume. | Überlandfahrten, Zielfahrten, auch im Ortsgebiet Defensivtaktiken. Prüfungsvorbereitung. |
Überprüfung | Überprüfung des Kraftwagen (Zuges) oder Sattelkraftfahrzeuges auf Verkehrs- und Betriebssicherheit. | Möglichst im Verkehrsfreien Raum zB (Garage) | Überprüfungen die ohne Werkzeug durchführbar sind. |
Bei der gleichzeitigen Ausbildung für die Klassen C und E hat die Ausbildung zunächst nur auf einem Lastkraftwagen der Klasse C zu erfolgen, und zwar bis einschließlich der Hauptschulung. Im Anschluß daran erfolgt erst die Ausbildung mit einem Kraftwagenzug oder einem Sattelkraftfahrzeug, von der Vorbereitung bis zur Perfektionsschulung und der Überprüfung.
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