Anlage 10 c
zu § 64 b Abs. 2 Z 2
LEHRPLAN
für die praktische Ausbildung für die Klasse B
Abschnitt | Schwerpunkt | Ort | Inhalt |
Vorbereitung | Durchführung der Überprüfungen, die vor Antritt einer Fahrt notwendig sind, sowie richtige Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges | Wo das Kraftfahrzeug abgestellt ist | Rundgang- und Innenkontrollen. Richtige Vorbereitung und Durchführung des Startes |
Vorschulung | Elementare Fahrzeugbeherrschung | Parkplatz oder möglichst verkehrsfreie Straße | Die im § 11 Abs. 4 Z 2 FSG angeführten Übungen |
Grundschulung | Einführung in den Verkehrsraum. Aufbau des Drei-Blick-Trainings. | Verkehrsarme Straßen | Richtiges Benützen der Fahrbahn. Zielklares Bewegen |
Hauptschulung | Aktives und passives Erleben der Verkehrsdynamik. Aufbau des Blickfiltertrainings. | Fahren auf Straßen mit stärkerem Verkehr. Auswahl nach: Querstellen-, Mithalte- und Gegenverkehrsstrecken | Befahren ausgewählter Lehrstrecken und Manöverkommentierung |
Perfektionsschulung | Einführung in die jeweils geeignetste Verkehrstaktik. Kommentiertes Fahren. Besondere Fahrzeugbeherrschung | Alle vom Standort aus erreichbaren Verkehrsräume | Zielfahren, Überlandfahrten, Dynomentraining, Defensivtaktik, Spezielle Fahrzeugbeherrschung, Prüfungsvorbereitung |
Überprüfung | Überprüfung des Kraftfahrzeuges auf Verkehrs- und Betriebssicherheit | Möglichst in verkehrsfreiem Raum | Einfache Überprüfungen, die man am Kraftfahrzeug ohne Werkzeug durchführen kann |
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2019
Gesetzesnummer
10011385
Dokumentnummer
NOR40215475
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