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Luftverkehrsabkommen – gewerblicher planmäßiger Luftverkehr (Griechenland)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – gewerblicher planmäßiger Luftverkehr (Griechenland)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 224/1963
Typ
Vertrag – Griechenland
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
15.01.1962
Unterzeichnungsdatum
15.01.1962
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Königlich Griechischen Regierung über den gewerblichen planmäßigen Luftverkehr
StF: BGBl. Nr. 224/1963
Ratifikationstext
Das vorliegende Abkommen ist gemäß seinem Artikel 18 Absatz 1 am 15. Jänner 1962 in Kraft getreten. Das Königlich Griechische Außenministerium hat der Österreichischen Botschaft in Athen gemäß Artikel 18 Absatz 2 mit Note vom 19. Juni 1963 mitgeteilt, daß das Abkommen vom griechischen Parlament ratifiziert worden ist.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Königlich Griechische Regierung, im vorliegenden Abkommen in der Folge die Vertragschließenden Teile genannt, welche beide das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, das am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Zeichnung aufgelegt wurde, im gegenständlichen Abkommen in der Folge „Konvention“ genannt, ratifiziert haben, haben, von dem Wunsche geleitet, für den gewerblichen planmäßigen Luftverkehr zwischen ihren Gebieten und darüber hinaus Abmachungen zu treffen, folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
23.08.2019
Gesetzesnummer
10011363
Dokumentnummer
NOR11011628
alte Dokumentnummer
N9196314133T
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