Artikel 15
Das Unterzeichnungsprotokoll dieses Abkommens gilt als dessen integrierender Bestandteil und hat die gleiche Rechtswirksamkeit und Geltungsdauer wie das Abkommen selbst.
Zuletzt aktualisiert am
17.10.2024
Gesetzesnummer
10011325
Dokumentnummer
NOR40004859
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
