Artikel XXII
Der Direktor besorgt die Arbeiten des Büros unter der Aufsicht und nach den Weisungen des Komitees, dem er verantwortlich ist und dem er bei jeder normalen Tagung einen Rechenschaftsbericht über die Führung vorzulegen hat.
Der Direktor nimmt die Einnahmen in Empfang, bereitet das Budget vor und weist alle Ausgaben für Personal und Material an; er verwaltet die Kassenfonds.
Der Direktor ist rechtmäßiger Sekretär der Konferenz und des Komitees.
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2022
Gesetzesnummer
10011312
Dokumentnummer
NOR40055615
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