4. Hauptstück
Genehmigung für nicht-öffentliche Eisenbahnen Erforderlichkeit der Genehmigung
§ 17
Zum Bau und zum Betrieb von sowie zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsdiensten auf einer nicht-öffentlichen Eisenbahn ist die Genehmigung erforderlich.
4. Hauptstück
Genehmigung für nicht-öffentliche Eisenbahnen Erforderlichkeit der Genehmigung
§ 17
Zum Bau und zum Betrieb von sowie zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsdiensten auf einer nicht-öffentlichen Eisenbahn ist die Genehmigung erforderlich.