Voraussetzungen
§ 129
Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis sind:
- 1. die Vollendung des 20. Lebensjahres;
- 2. eine mindestens neunjährige Schulausbildung (Primar- und Sekundarstufe) sowie der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung, die der Stufe 3 gemäß der Entscheidung 85/368/EWG über die Entsprechungen der beruflichen Befähigungsnachweise zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 199 vom 31. 07.1985 S 56, entspricht;
- 3. die physische Eignung zum selbständigen Führen und Bedienen von Triebfahrzeugen;
- 4. die arbeitspsychologische Eignung zum selbständigen Führen und Bedienen von Triebfahrzeugen;
- 5. allgemeine Fachkenntnisse über das selbständige Führen und Bedienen von Triebfahrzeugen.
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