§ 4.
(1) Der Fonds besitzt Rechtspersönlichkeit und hat seinen Sitz in Wien. Er wird vom Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau verwaltet.
(2) Der Fonds wird nach außen durch den Bundesminister für Handel und Wiederaufbau vertreten.
(3) Für den aus der Besorgung der nicht in den Rahmen der Hoheitsverwaltung fallenden Fondsgeschäfte sich ergebenden Aufwand hat der Fonds aufzukommen.
Zuletzt aktualisiert am
06.02.2025
Gesetzesnummer
10011255
Dokumentnummer
NOR12145121
alte Dokumentnummer
N9194821376L
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