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Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) – Beitrittsprotokoll
Kurztitel
Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) – Beitrittsprotokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 18/1999
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
22.03.1999
Unterzeichnungsdatum
20.12.1994
Index
89/07 Umweltschutz
Langtitel
PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT DES FÜRSTENTUMS MONACO ZUM ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZE DER ALPEN (BEITRITTSPROTOKOLL)
StF: BGBl. III Nr. 18/1999 (NR: GP XX RV 583 AB 682 S. 74 . BR: AB 5455 S. 627 .)
Sprachen
Deutsch, Französisch, Italienisch, Slowenisch
Vertragsparteien
Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 477/1995
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. Dezember 1998 hinterlegt; das Protokoll tritt gemäß seinem Art. 4 Abs. 2 mit 22. März 1999 in Kraft.
Folgende weitere Staaten bzw. Organisation haben das Protokoll ratifiziert bzw. genehmigt: Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Monaco, Slowenien und die Europäische Gemeinschaft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Bundesrepublik Deutschland,
die Französische Republik,
die Italienische Republik,
das Fürstentum Liechtenstein,
die Republik Österreich,
die Schweizerische Eidgenossenschaft,
die Republik Slowenien,
die Europäische Gemeinschaft,
Unterzeichner des Übereinkommens zum Schutze der Alpen (Alpenkonvention), einerseits,
und das Fürstentum Monaco andererseits,
in Anbetracht der Tatsache, daß das Fürstentum Monaco der Alpenkonvention als Vertragspartei beizutreten wünscht,
in dem Bestreben, für den Schutz der Alpen im gesamten Alpenraum Sorge zu tragen,
sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
03.04.2017
Gesetzesnummer
10011171
Dokumentnummer
NOR11011412
alte Dokumentnummer
N8199957732L
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