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ARTIKEL 7 Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) – Beitrittsprotokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.3.1999

ARTIKEL 7

Der Verwahrer notifiziert allen Vertragsparteien und allen Unterzeichnerstaaten:

ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Beitrittsprotokoll unterschrieben.

GESCHEHEN zu Chaubery, am 20. Dezember 1994 in deutscher, französischer, italienischer und slowenischer Sprache, wobei die vier Wortlaute gleichermaßen verbindlich sind, in einer Urschrift, die im Staatsarchiv der Republik Österreich hinterlegt wird. Der Verwahrer übermittelt allen Unterzeichnerstaaten beglaubigte Abschriften.

Schlagworte

Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2017

Gesetzesnummer

10011171

Dokumentnummer

NOR12143400

alte Dokumentnummer

N8199957739L

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