Artikel 17
Verbindliche Wortlaute
Die Urschrift dieses Protokolls, dessen englischer, französischer und russischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
GESCHEHEN zu Oslo am 13. Juni 1994
Zuletzt aktualisiert am
28.05.2025
Gesetzesnummer
10011169
Dokumentnummer
NOR12143375
alte Dokumentnummer
N8199957658L
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