§ 6.
Durch diese Verordnung werden die Vorgaben folgender Rechtsakte der Europäischen Union hinsichtlich Industrieemissionen umgesetzt:
- 1. IE-Richtlinie,
- 2. Durchführungsbeschluss der Kommission über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der IE-Richtlinie in Bezug auf das Gerben von Häuten und Fellen.
Zuletzt aktualisiert am
20.10.2025
Gesetzesnummer
10011167
Dokumentnummer
NOR40166330
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
