§ 1.
Diese Verordnung legt die beim Inverkehrbringen zwingend einzuhaltenden Anforderungen an Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für eine besondere kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung bestimmt sind (diätetische Lebensmittel) und als solche angeboten werden, fest.
Zuletzt aktualisiert am
12.10.2017
Gesetzesnummer
10011122
Dokumentnummer
NOR12142234
alte Dokumentnummer
N8199813248I
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)