Gründererklärung und Anmeldung zum Firmenbuch
§ 13.
Die Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft ist vom Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie abzugeben. Das Umweltbundesamt ist von seiner Geschäftsführung zur Eintragung im Firmenbuch anzumelden.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
10011109
Dokumentnummer
NOR12142082
alte Dokumentnummer
N8199812098O
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