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Anlage 5 Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.9.1997

Anlage 5

ANHANG V

Nachkontrolle

Die Ziele umfassen:

  1. a) Kontrolle der Einhaltung der in der Genehmigung gestellten Bedingungen sowie der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Verminderung der Auswirkungen;
  2. b) Beurteilung von Auswirkungen im Hinblick auf ein ordnungsgemäßes Management und um Unsicherheiten zu begegnen;
  3. c) Überprüfung früherer Vorhersagen, um die Erfahrungen für künftige gleichartige Projekte weiterzugeben.

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