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Anlage 2 Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.9.1997

Anlage 2

ANHANG II

Inhalt der Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsprüfung

Entsprechend Artikel 4 hat die Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsprüfung mindestens folgende Angaben zu enthalten:

  1. a) eine Beschreibung des geplanten Projekts und seines Zwecks;
  2. b) gegebenenfalls eine Beschreibung vertretbarer Alternativen (beispielsweise für den Standort oder in technologischer Hinsicht) zu dem geplanten Projekt, einschließlich der Unterlassung;
  3. c) eine Beschreibung der Umwelt, die durch das geplante Projekt und seine Alternativen voraussichtlich erheblich beeinträchtigt wird;
  4. d) eine Beschreibung der möglichen Umweltauswirkungen das geplanten Projekts und seiner Alternativen sowie eine Abschätzung ihres Ausmaßes;
  5. e) eine Beschreibung der Maßnahmen zur Verminderung der nachteiligen Umweltauswirkungen auf ein Minimum;
  6. f) die ausdrückliche Angabe der Prognosemethoden und der zugrundeliegenden Annahmen sowie der verwendeten einschlägigen Umweltdaten;
  7. g) Angabe von Wissenslücken und Unsicherheiten, die bei der Zusammenstellung der geforderten Angaben festgestellt wurden;
  8. h) gegebenenfalls eine Übersicht über die Überwachungs- und Managementprogramme sowie etwaige Pläne für eine Nachkontrolle und
  9. i) eine nichttechnische Zusammenfassung, gegebenenfalls mit Anschauungsmaterial (Karten, Diagramme usw.).

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