§ 2
Sofern hinsichtlich der im Anhang angeführten Suchtgifte das Bestehen von Salzen möglich ist, beziehen sich die Grenzmengen auf die Base des jeweiligen Suchtgiftes.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 2
Sofern hinsichtlich der im Anhang angeführten Suchtgifte das Bestehen von Salzen möglich ist, beziehen sich die Grenzmengen auf die Base des jeweiligen Suchtgiftes.
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