vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 SGV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1998

§ 2

Sofern hinsichtlich der im Anhang angeführten Suchtgifte das Bestehen von Salzen möglich ist, beziehen sich die Grenzmengen auf die Base des jeweiligen Suchtgiftes.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)