Gebühren
§ 10g.
Gebühren gemäß der §§ 9 Abs. 9 und 10a Abs. 7 Z 1 fließen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH zu.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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