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Anlage 8 Kosmetik – Analysenverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1995

Anlage 8

I. NACHWEIS VON OXIDATIONSMITTELN UND QUANTITATIVE BESTIMMUNG VON WASSERSTOFFPEROXID IN HAARPFLEGEMITTELN

ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH

Die jodometrische Bestimmung von Wasserstoffperoxid in Kosmetika ist nur bei Abwesenheit anderer Oxidationsmittel, die mit Jodid Jod bilden, möglich. Vor einer jodometrischen Bestimmung von Wasserstoffperoxid müssen daher etwaige andere anwesende Oxidationsmittel erkannt und nachgewiesen werden. Dieser Nachweis gliedert sich in zwei Teile; der erste Teil erfaßt die Persulfate, Bromate sowie Wasserstoffperoxid und der zweite Teil Bariumperoxid.

A. NACHWEIS VON PERSULFATEN, BROMATEN UND WASSERSTOFFPEROXID

  1. 1. PRINZIP

    Natrium-, Kalium- und Ammoniumpersulfat; Kalium- und Natriumbromat sowie Wasserstoffperoxid – alles Stoffe, die sich nicht vom Bariumperoxid ableiten – werden mit Hilfe der absteigenden Papierchromatographie unter Verwendung von zwei Fließmitteln nachgewiesen.

  1. 2. REAGENZIEN

    Alle Reagenzien müssen analysenrein sein.

  1. 2.1. Referenzlösungen von 0,5 % (m/v) in Wasser:
  2. 2.1.1. Natriumpersulfat
  3. 2.1.2. Kaliumpersulfat
  4. 2.1.3. Ammoniumpersulfat
  5. 2.1.4. Kaliumbromat
  6. 2.1.5. Natriumbromat
  7. 2.1.6. Wasserstoffperoxid
  8. 2.2. Fließmittel A: 80 %iges Äthanol (v/v)
  9. 2.3. Fließmittel B: Benzol – Methanol – Isoamylalkohol – Wasser (34 + 38 + 18 + 10) (v/v/v/v)
  10. 2.4. Sprühmittel A: 10 %ige Kaliumjodidlösung (m/v) in Wasser
  11. 2.5. Sprühmittel B: 1 %ige Stärkelösung (m/v) in Wasser
  12. 2.6. Sprühmittel C: 10 %ige Salzsäure (m/m)
  13. 2.7. Salzsäure: 4 N
  14. 3. GERÄTE UND HILFSMITTEL
  15. 3.1. Papier für die Chromatographie (Whatman-Papier Nr. 3 oder Nr. 4 oder gleichwertiges Papier)
  16. 3.2. Mikropipette 1 l
  17. 3.3. Meßkolben 100 ml
  18. 3.4. Faltenfilter
  19. 3.5. Ausrüstung zur Durchführung der absteigenden Papierchromatographie
  20. 4. VORBEREITUNG DER PROBEN
  21. 4.1. Wasserlösliche Erzeugnisse

    Von jedem Muster sind zwei Lösungen herzustellen, von denen bei der ersten 1 und bei der zweiten 5 Gramm des Erzeugnisses in 100 ml Wasser aufgelöst werden. Von jeder dieser Lösungen ist 1 Mikroliter für die Durchführung der unter Punkt 5 beschriebenen Papierchromatographie zu benutzen.

  1. 4.2. Nicht vollkommen wasserlösliche Erzeugnisse
  2. 4.2.1. 1 bzw. 5 Gramm der Probe werden gewogen und in 50 ml Wasser suspendiert, beide Suspensionen mit Wasser auf 100 ml auffüllen und gut durchschütteln. Beide Suspensionen werden filtriert und von jedem Filtrat ein Mikroliter zur Durchführung der unter 5 beschriebenen Chromatographie verwendet.
  3. 4.2.2. Es sind erneut von jeder Probe zwei Suspensionen anzufertigen, indem 1 bzw. 5 Gramm in 50 ml Wasser suspendiert, mit verdünnter Salzsäure (2.7) angesäuert, mit Wasser auf 100 ml aufgefüllt und durchmischt werden. Die Suspensionen werden filtriert und ein Mikroliter von beiden Filtraten zur Durchführung der unter 5 beschriebenen Papierchromatographie verwendet.
  4. 4.3. Cremes

    Von jedem Erzeugnis werden 5 g und 20 g in je 100 ml Wasser suspendiert und die Suspensionen zur Durchführung der unter 5 beschriebenen Papierchromatographie verwendet.

  1. 5. ARBEITSWEISE
  2. 5.1. Zwei Chromatographiegefäße zur Durchführung der absteigenden Papierchromatographie mit einer geeigneten Menge des Fließmittels A (2.2) und B (2.3) füllen. Die Chromatographiegefäße werden wenigstens 24 Stunden lang mit den Dämpfen der Fließmittel gesättigt.
  3. 5.2. Auf einen 40 cm langen und 20 cm breiten Papierstreifen Whatman-Papier Nr. 3 (3.1) dieser kann auch ein anderes geeignetes Format haben – auf je einen Startpunkt 1 l der gemäß 4 und 2.1 zubereiteten Probe- und Referenzlösung auftragen und das Lösungsmittel an der Luft verdampfen lassen.
  4. 5.3. Das Chromatographiepapier (5.2) in das mit dem Fließmittel A (5.1) gefüllte Chromatographiegefäß hängen und chromatographieren, bis sich die Fließmittelfront in einem Abstand von 35 cm von der Startlinie befindet. Die hierzu erforderliche Laufzeit beträgt ungefähr 15 Stunden.
  5. 5.4. Die Vorgänge gemäß 5.2 und 5.3 mit Whatman-Papier Nr. 4 (oder gleichwertiges Papier) (3.1) und Fließmittel B wiederholen. Chromatographieren, bis die Fließmittelfront 35 cm von der Startlinie beträgt. Die hierzu erforderliche Zeit beträgt ungefähr 5 Stunden.
  6. 5.5. Nach Entwicklung werden die Papierstreifen aus den Chromatographiegefäßen herausgenommen und an der Luft getrocknet.
  7. 5.6. Die Verbindungen werden auf dem Chromatogramm durch Besprühen mit Dedektionsmitteln auf dem Papierstreifen sichtbar gemacht. Dabei ist wie folgt vorzugehen:
  8. 5.6.1. Zunächst mit Sprühmittel A (2.4) und kurz danach mit Sprühmittel B (2.5) besprühen. Zunächst erscheinen die Flecke der Persulfate und danach die des Wasserstoffperoxids auf dem Chromatogramm. Die Flecke sind mit Bleistift zu markieren.
  9. 5.6.2. Mit Sprühmittel C (2.6) werden die nach 5.6.1 erhaltenen Chromatogramme besprüht. Vorhandene Bromate werden auf dem Chromatogramm als grau-blaue Flecke sichtbar.
  10. 5.7. Rf-Werte der Vergleichssubstanzen (2.1) unter den oben beschriebenen Bedingungen für die Fließmittel A (2.2) und B (2.3):

 

Fließmittel A (2.2)

Fließmittel B (2.3)

Natriumpersulfat

0,40

0,10

Kaliumpersulfat

0,40

0,02 + 0,05

Ammoniumpersulfat

0,50

0,10 + 0,20

Natriumbromat

0,40

0,20

Kaliumbromat

0,40

0,10 + 0,20

Wasserstoffperoxid

0,80

0,80

   

B. NACHWEIS VON BARIUMPEROXID

  1. 1. PRINZIP

    Bariumperoxid wird wie folgt nachgewiesen: Papierchromatographisch als Wasserstoffperoxid nach dem Ansäuern der Probe (A.4.2);

  1. 2. REAGENZIEN
  2. 2.1. Methanol
  3. 2.2. 36 %ige (m/m) konzentrierte Salzsäure
  4. 2.3. Salzsäure 6 N
  5. 2.4. Schwefelsäure 4 N
  6. 2.5. Dinatriumrhodizonat
  7. 2.6. Bariumchlorid (BaCl2 2H2O)
  8. 2.7. Natriumcarbonat, wasserfrei
  9. 2.8. 1 %ige Bariumchloridlösung in Wasser (m/v)
  10. 2.9. Fließmittel: Methanol/36 %ige Salzsäure/Wasser (80+10+10) (v/v/v/)
  11. 2.10. Sprühmittel: 0,1 %ige Dinatriumrhodizonatlösung in Wasser (m/v); die Lösung ist kurz vor Gebrauch frisch herzustellen.
  12. 3. GERÄTE UND HILFSMITTEL
  13. 3.1. Mikropipette 5 l
  14. 3.2. Platintiegel
  15. 3.3. Meßkolben 100 ml
  16. 3.4. Chromatographiepapier (Schleicher und Schüll 2043b, oder gleichwertiges). Zur Vorbereitung ist das Papier eine Nacht lang absteigend mit dem Fließmittel (B.2.9) zu chromatographieren (A.3.5) und danach zu trocknen.
  17. 3.5. Faltenfilter
  18. 3.6. Ausrüstung für die aufsteigende Papierchromatographie
  19. 4. VORBEREITUNG DER PROBEN
  20. 4.1. Erzeugnisse, in denen keine Persulfate enthalten sind
  21. 4.1.1. 2 Gramm des Erzeugnisses werden in 50 ml Wasser suspendiert (auflösen). Der pH-Wert der Lösung wird mit Salzsäure auf etwa 1 eingestellt (B.2.3).
  22. 4.1.2. Die Lösung (Suspension) wird mit Wasser in einen 100-ml-Meßkolben überführt, mit Wasser bis zur Marke aufgefüllt und gemischt. Die Lösung wird, wie unter 5 beschrieben, papierchromatographisch untersucht.
  23. 4.2. Erzeugnisse, die Persulfate enthalten
  24. 4.2.1. 2 Gramm des Erzeugnisses werden in 100 ml Wasser suspendiert (auflösen) und filtriert.
  25. 4.2.2. In einem Platintiegel (B.3.2) wird dem getrockneten Rückstand das Sieben- bis Zehnfache seines Gewichts an Natriumcarbonat hinzugefügt (B.2.7), durchgemischt und so lange erhitzt, bis eine Schmelze entsteht (30 min.).
  26. 4.2.3. Die auf Raumtemperatur abgekühlte Schmelze wird in 50 ml Wasser suspendiert und filtriert (B.3.5).
  27. 4.2.4. Der Schmelzrückstand wird in 6 N Salzsäure (B.2.3) aufgelöst und mit Wasser auf 100 ml aufgefüllt. Diese Lösung wird für die nachstehend beschriebene papierchromatographische Analyse und für die Identifizierung der Bariumionen durch Fällung als Bariumsulfat verwendet.
  28. 5. ARBEITSWEISE
  29. 5.1. In ein Chromatographiegefäß für aufsteigende Papierchromatographie wird eine geeignete Menge Fließmittel (B.2.9) gegeben und das Gefäß wenigstens 15 Stunden lang mit den Dämpfen des Fließmittels gesättigt.
  30. 5.2. Auf ein – in der in Punkt (B.3.4) beschriebenen Weise vorbehandeltes – Stück Chromatographiepapier werden auf drei Startpunkte jeweils 5 l der unter (B.4.1.2) und (B.4.2.4) hergestellten Lösungen und der Referenzlösung (B.2.8) gegeben.
  31. 5.3. Das Lösungsmittel an der Luft verdampfen lassen. Es wird aufsteigend chromatographiert, bis die Fließmittelfront 30 cm erreicht hat.
  32. 5.4. Das Chromatographiepapier ist aus der Chromatographierschale zu nehmen und an der Luft zu trocknen.
  33. 5.5. Die Flecke im Chromatogramm durch Aufsprühen des Sprühmittels (B.2.10) auf das Chromatogramm sichtbar machen. Ist Barium vorhanden, so entstehen rote Flecke mit einen RfWert von ungefähr 0,10.

C. DIE BESTIMMUNG VON WASSERSTOFFPEROXID

  1. 1. PRINZIP

    Die jodometrische Bestimmung von Wasserstoffperoxid verläuft nach der folgenden Reaktion:

Diese langsam verlaufende Umsetzung wird durch Ammoniummolybdat beschleunigt. Das gebildete Jod wird mit Natriumthiosulfatlösung titrimetrisch bestimmt und ist ein Maß für den Gehalt an Wasserstoffperoxid.

  1. 2. DEFINITION

    Der auf nachstehende Weise gemessene Wasserstoffperoxidgehalt wird in Massen-Prozent (% m/m) der Ware ausgedrückt.

  1. 3. REAGENZIEN Alle Reagenzien müssen analysenrein sein.
  2. 3.1. Schwefelsäure 2 N
  3. 3.2. Kaliumjodid
  4. 3.3. Ammoniummolybdat
  5. 3.4. Natriumthiosulfatlösung 0,1 N
  6. 3.5. 10 %ige Kaliumjodidlösung (m/v). Die Lösung kurz vor Gebrauch frisch herstellen.
  7. 3.6. 20 %ige Ammoniummolybdatlösung (m/v)
  8. 3.7. 1 %ige Stärkelösung (m/v)
  9. 4. GERÄTE UND HILFSMITTEL
  10. 4.1. Bechergläser 100 ml
  11. 4.2. Bürette 50 ml
  12. 4.3. Meßkolben 250 ml
  13. 4.4. Meßzylinder 25 und 100 ml
  14. 4.5. geeichte Pipette 10 ml
  15. 4.6. Erlenmeyerkolben 250 ml
  16. 5. ARBEITSWEISE
  17. 5.1. 10 Gramm (m) des Erzeugnisses, das ungefähr 0,6 Gramm Wasserstoffperoxid enthält, werden in ein 100-ml-Becherglas eingewogen, mit Wasser in einen 250-ml Meßkolben überspült, bis zum Eichstrich mit Wasser aufgefüllt und gemischt.
  18. 5.2. Von der Probelösung (5.1) werden 10 ml in einen 250-ml-Erlenmeyerkolben (4.6) pipettiert und nacheinander 100 ml Schwefelsäure 2 N (3.1), 20 ml Kaliumjodidlösung (3.5) sowie drei Tropfen Ammoniummolybdatlösung (3.6) hinzugefügt.
  19. 5.3. Das gebildete Jod wird unmittelbar mit 0,1 N (3.4) Natriumthiosulfatlösung titriert. Kurz vor Erreichen des Äquivalenzpunktes sind einige Milliliter Stärkelösung als Indikator hinzuzufügen. Den in ml (V ml) ausgedrückten Verbrauch an 0,1 N Natriumthiosulfatlösung notieren.
  20. 5.4. In der Weise wie unter 5.2 und 5.3 angegeben, ist eine Blindbestimmung durchzuführen, bei der anstelle der 10 ml Probelösung 10 ml Wasser verwendet werden. Den Verbrauch an 0,1 N Natriumthiosulfatlösung bei der Blindbestimmung (Vo ml) notieren.
  21. 6. BERECHNUNG Der Gehalt an Wasserstoffperoxid der Ware in Gewichts-Prozent (% m/m) wird nach folgender Formel berechnet:

In dieser Formel bedeuten:

m

=

die Menge der untersuchten Ware in Gramm (5.1),

Vo

=

den in ml ausgedrückten Verbrauch an Natriumthiosulfatlösung bei der Blindbestimmung (5.4),

V

=

den in ml ausgedrückten Verbrauch an 0,1 N Natriumthiosulfatlösung bei der Titration der Probelösung (5.3).

   

  1. 7. WIEDERHOLBARKEIT (1)

    Unter den oben beschriebenen Umständen beträgt die Standardabweichung der Meßergebnisse bei einer Probe, die ungefähr 6 % (m/m) Wasserstoffperoxid enthält, höchstens 0,2 %.

_____________

(1) Siehe Norm ISO 5725.

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2017

Gesetzesnummer

10010899

Dokumentnummer

NOR12138652

alte Dokumentnummer

N8199547959J

Zusatzdokumente: image001, image002, image003, image004, image005

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